Verwaltungsgerichtshof 87/08/0086

87/08/0086Verwaltungsgerichtshof07.04.1992

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Mehrfachversicherung Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit Vortragstätigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Entgelt Begriff Dienstverhältnis Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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