Verwaltungsgerichtshof 87/08/0036

87/08/0036Verwaltungsgerichtshof12.02.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.209, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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