Verwaltungsgerichtshof 87/08/0027

87/08/0027Verwaltungsgerichtshof21.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Punkt 1 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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