Verwaltungsgerichtshof 87/08/0004

87/08/0004Verwaltungsgerichtshof27.04.1989

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1987080004.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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