87/08/0004•Verwaltungsgerichtshof 87/08/0004
87/08/0004Verwaltungsgerichtshof27.04.1989
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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