Verwaltungsgerichtshof 87/07/0197

87/07/0197Verwaltungsgerichtshof31.05.1988

Regest

Übergangene Partei Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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