Verwaltungsgerichtshof 87/07/0185

87/07/0185Verwaltungsgerichtshof19.04.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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