Verwaltungsgerichtshof 87/07/0177

87/07/0177Verwaltungsgerichtshof28.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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