Verwaltungsgerichtshof 87/07/0167

87/07/0167Verwaltungsgerichtshof24.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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