Verwaltungsgerichtshof 87/07/0165

87/07/0165Verwaltungsgerichtshof31.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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