Verwaltungsgerichtshof 87/07/0160

87/07/0160Verwaltungsgerichtshof07.11.1989

Regest

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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