Verwaltungsgerichtshof 87/07/0158

87/07/0158Verwaltungsgerichtshof12.01.1988

Regest

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten einer juristischen Person Zurechenbarkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0158

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.01.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987070158.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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