Verwaltungsgerichtshof 87/07/0154

87/07/0154Verwaltungsgerichtshof19.01.1988

Regest

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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