Verwaltungsgerichtshof 87/07/0150

87/07/0150Verwaltungsgerichtshof28.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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