Verwaltungsgerichtshof 87/07/0148

87/07/0148Verwaltungsgerichtshof31.05.1988

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Parteiengehör Rechtliche Würdigung Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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