Verwaltungsgerichtshof 87/07/0144

87/07/0144Verwaltungsgerichtshof15.03.1988

Regest

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Sachverhalt Verfahrensmängel Parteiengehör Rechtliche Würdigung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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