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87/07/0144•Verwaltungsgerichtshof 87/07/0144
87/07/0144Verwaltungsgerichtshof15.03.1988
Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Sachverhalt Verfahrensmängel Parteiengehör Rechtliche Würdigung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Parteiengehör
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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