Verwaltungsgerichtshof 87/07/0139

87/07/0139Verwaltungsgerichtshof22.12.1987

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren telegraphische Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987070139.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgeweisen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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