Verwaltungsgerichtshof 87/07/0128

87/07/0128Verwaltungsgerichtshof07.05.1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei S 11.480,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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