Verwaltungsgerichtshof 87/07/0104

87/07/0104Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen;

2. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie vom Zweitbeschwerdeführer erhoben wurde, zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.