Verwaltungsgerichtshof 87/07/0102

87/07/0102Verwaltungsgerichtshof27.06.1989

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.453,30,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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