Verwaltungsgerichtshof 87/07/0100

87/07/0100Verwaltungsgerichtshof23.04.1991

Regest

Beweismittel Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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