Verwaltungsgerichtshof 87/07/0091

87/07/0091Verwaltungsgerichtshof08.10.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.