Verwaltungsgerichtshof 87/07/0084

87/07/0084Verwaltungsgerichtshof22.03.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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