Verwaltungsgerichtshof 87/07/0081

87/07/0081Verwaltungsgerichtshof03.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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