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87/07/0080•Verwaltungsgerichtshof 87/07/0080
87/07/0080Verwaltungsgerichtshof15.12.1987
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung verfahrensrechtlicher Bescheid Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung) Verfahrensbestimmungen Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)
Der angefochtene Bescheid wird, soweit die Beschwerde vom Beschwerdeführer im eigenen Namen erhoben wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben;
Die Beschwerde wird, soweit sie vom Beschwerdeführer namens der Wassergenossenschaft O erhoben wurde, zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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