Verwaltungsgerichtshof 87/07/0079

87/07/0079Verwaltungsgerichtshof12.07.1988

Regest

Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.