Verwaltungsgerichtshof 87/07/0075

87/07/0075Verwaltungsgerichtshof01.10.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes im Umfang der Anfechtung, d.h. soweit er sich mit seinen vier Spruchpunkten an die Beschwerdeführerin richtet, aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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