Verwaltungsgerichtshof 87/07/0070

87/07/0070Verwaltungsgerichtshof19.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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