Verwaltungsgerichtshof 87/07/0054

87/07/0054Verwaltungsgerichtshof12.03.1991

Regest

Amtssachverständiger der Behörde beigegeben freie Beweiswürdigung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Techniker Gutachten Ergänzung Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- und den Siebt- und Achtmitbeteiligten zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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