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87/07/0054•Verwaltungsgerichtshof 87/07/0054
87/07/0054Verwaltungsgerichtshof12.03.1991
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben freie Beweiswürdigung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Techniker Gutachten Ergänzung Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- und den Siebt- und Achtmitbeteiligten zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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