Verwaltungsgerichtshof 87/07/0030

87/07/0030Verwaltungsgerichtshof23.03.1988

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.