Verwaltungsgerichtshof 87/07/0019

87/07/0019Verwaltungsgerichtshof02.02.1988

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.02.1988

Spruch

1. Sämtliche Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

2. Die Beschwerdeführer haben binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution nachstehende Aufwendungen zu ersetzen:

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.