Verwaltungsgerichtshof 87/07/0012

87/07/0012Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Regest

Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Amtssachverständiger der Behörde beigegeben "zu einem anderen Bescheid" Verfahrensbestimmungen Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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