Verwaltungsgerichtshof 87/06/0086

87/06/0086Verwaltungsgerichtshof14.09.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/06/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1987060086.X00

Spruch

I. Die zur hg. Zl. 87/06/0087 eingebrachte Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. Der zur hg. Zl. 87/06/0086 angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.