Verwaltungsgerichtshof 87/06/0078

87/06/0078Verwaltungsgerichtshof09.11.1989

Regest

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 VwRallg3/4 Gesichtspunktetheorie DenkmalschutzBehörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5BauRallg2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/06/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1987060078.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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