Verwaltungsgerichtshof 87/06/0077

87/06/0077Verwaltungsgerichtshof10.12.1987

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/06/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987060077.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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