Verwaltungsgerichtshof 87/06/0066

87/06/0066Verwaltungsgerichtshof06.07.1989

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/06/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1987060066.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und den Erst- und Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 10.110,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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