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87/06/0066•Verwaltungsgerichtshof 87/06/0066
87/06/0066Verwaltungsgerichtshof06.07.1989
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und den Erst- und Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 10.110,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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