Verwaltungsgerichtshof 87/06/0056

87/06/0056Verwaltungsgerichtshof15.06.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/06/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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