Verwaltungsgerichtshof 87/06/0054

87/06/0054Verwaltungsgerichtshof06.07.1989

Regest

Formgebrechen behebbare Beilagen Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Hausverwalter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/06/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1987060054.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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