Verwaltungsgerichtshof 87/06/0051

87/06/0051Verwaltungsgerichtshof15.06.1989

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/06/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1987060051.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Graz zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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