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87/05/0201•Verwaltungsgerichtshof 87/05/0201
87/05/0201Verwaltungsgerichtshof17.09.1991
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3
Das Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 30. April 1986 um Erteilung der baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung eines "Sonderabfall-Zwischenlagers" auf dem Grundstück Nr. 1189 des Grundbuches über die Kat. Gem. X wird gemäß § 42 Abs. 5 VwGG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Z. 2 sowie Abs. 13 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, zurückgewiesen.
Die Stadtgemeinde Traiskirchen hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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