Verwaltungsgerichtshof 87/05/0179

87/05/0179Verwaltungsgerichtshof25.06.1991

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Verhältnis Gericht Verwaltungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/05/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben anteilig dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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