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87/05/0151•Verwaltungsgerichtshof 87/05/0151
87/05/0151Verwaltungsgerichtshof16.02.1988
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5) Planung Widmung BauRallg3 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Punktes 1. seines Spruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 9.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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