Verwaltungsgerichtshof 87/05/0140

87/05/0140Verwaltungsgerichtshof17.11.1987

Regest

Grundsatz der Gleichwertigkeit freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/05/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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