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87/05/0138•Verwaltungsgerichtshof 87/05/0138
87/05/0138Verwaltungsgerichtshof25.09.1990
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben anteilig dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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