Verwaltungsgerichtshof 87/05/0098

87/05/0098Verwaltungsgerichtshof22.09.1987

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/05/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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