Verwaltungsgerichtshof 87/05/0097

87/05/0097Verwaltungsgerichtshof24.10.1989

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/05/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.830,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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