Verwaltungsgerichtshof 87/05/0078

87/05/0078Verwaltungsgerichtshof11.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/05/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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