Verwaltungsgerichtshof 87/05/0059

87/05/0059Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Regest

Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Besondere Rechtsgebiete Baurecht Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (siehe auch B-VG Art118 Abs2 und Abs3) Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Diverses Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Straßenwesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/05/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987050059.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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