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AW 87/05/0029•Verwaltungsgerichtshof AW 87/05/0029
AW 87/05/0029Verwaltungsgerichtshof29.12.1987
Besondere Rechtsgebiete Baurecht Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag NICHT STATTGEGEBEN.
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