Verwaltungsgerichtshof AW 87/05/0029

AW 87/05/0029Verwaltungsgerichtshof29.12.1987

Regest

Besondere Rechtsgebiete Baurecht Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 87/05/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.12.1987

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag NICHT STATTGEGEBEN.

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