Verwaltungsgerichtshof 87/04/0259

87/04/0259Verwaltungsgerichtshof19.04.1988

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/04/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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