Verwaltungsgerichtshof 87/04/0181

87/04/0181Verwaltungsgerichtshof17.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/04/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.